Rechtsprechung
   VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27001
VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853 (https://dejure.org/2012,27001)
VG München, Entscheidung vom 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853 (https://dejure.org/2012,27001)
VG München, Entscheidung vom 16. August 2012 - M 8 SN 12.2853 (https://dejure.org/2012,27001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbareilantrag gegen Kinderkrippe in einem reinen Wohngebiet nach der BauNVO 1962;Befreiung; Grundzüge der Planung;Fehlerhafte Würdigung der nachbarlichen Belange im Hinblick verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens;Antragsablehnung trotz Nachbarrechtswidrigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Maßgeblich ist auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BVerwG vom 02.02.2012 Az.: 4 C 14/10 und BayVGH vom 10.6.2010 Az: 15 BV 09.1491- jeweils juris).

    Darüber hinaus ist eine Befreiung mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar - insoweit überschneidet sich das Tatbestandsmerkmal teilweise mit dem Erfordernis des Nichtberührtseins der Grundzüge der Planung -, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineintragen oder erhöhen würde (vgl. BVerwG vom 02.02.2012 a.a.O.) oder mit ihm in den durch den Bebauungsplan bewirkten nachbarlichen Interessenausgleich erheblich störend eingegriffen würde (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 207/10

    Möglichkeit einer Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB bei Änderungen von

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Wie sehr vorliegend die Grundzüge der Planung berührt seien, zeige auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. Oktober 2011 (NVwZ-RR 2012, S. 264).

    Da vorliegend also davon auszugehen ist, dass eine Zulassung des Vorhabens keine vorgängige Planänderung erfordert, geht auch der Hinweis der Antragstellerin auf die Ausführungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26.10.2011 (NVwZ-RR 2012, 264) ins Leere.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1994 - 10 B 2923/93

    Ist eine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet unzulässig?

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Das OVG Münster habe in einer Entscheidung vom 7. Juni 1994 (BauR 1995, S. 66) im Hinblick auf den nachbarschützenden Charakter des § 3 BauNVO und einer an § 15 BauNVO orientierten Zumutbarkeitsprüfung eine Kindertagesstätte mit lediglich 20 Kindern als das Gebot der Rücksichtnahme verletzend und damit im reinen Wohngebiet als unzulässig beurteilt.

    Bezüglich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. Juni 1994 (BauR 1995, 66) sei weiter bemerkt, dass die tatsächlichen Gegebenheiten des dort entschiedenen Falles mit der Streitsache nicht vergleichbar sind und auch fraglich erscheint, ob angesichts der geänderten rechtlichen Bewertung von Kinderlärm (vgl. § 22 Abs. 1 a Satz 1 BImSchG) der Fall heute in gleicher Weise zu entscheiden wäre.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Letzteres folgt bereits daraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen (vgl. BVerwG vom 17.12.1998 Az.: 4 C 16/97 - juris).
  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 15 BV 09.1491

    Büroraum für Heizungs-/Sanitärbetrieb im reinen Wohngebiet; Befreiung; Grundzüge

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Maßgeblich ist auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BVerwG vom 02.02.2012 Az.: 4 C 14/10 und BayVGH vom 10.6.2010 Az: 15 BV 09.1491- jeweils juris).
  • VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331
    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Gleichwohl hält es die Kammer auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Antragsgegnerin, für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu sorgen, für sachgerecht, von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die hierdurch bedingte Nachbarrechtswidrigkeit des Vorhabens abzusehen, da auch bei einer solchen Fallgestaltung dem Vollzugsinteresse des Bauherrn der Vorrang eingeräumt werden kann, wenn sich der Verstoß ohne großen Aufwand durch eine Modifizierung des Vorhabens mittels einer Tektur aus der Welt schaffen lässt (vgl. BayVGH vom 08.08.2001 Az: 2 ZS 01.1331 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung haben kraft Bundesrecht grundsätzlich nachbarschützende Funktion (BVerwG vom 16.9.1993 NJW 1994, 1546, sog. Gebietserhaltungsanspruch).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt danach einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses planerische Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 Az. 4 C 10/09 - juris).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. BVerwG vom 29.01.2009 Az: 4 C 16/07 - juris).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
    Betrifft die Befreiung dagegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung, wird Nachbarschutz nur bei einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme gewährt, würde also voraussetzen, dass die Auswirkungen des Vorhabens dem betroffenen Nachbarn nach Lage der Dinge nicht mehr zumutbar wären (vgl. BVerwG vom 08.07.1998 Az.: 4 B 64/98 - juris).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht